Beaufsichtigung zahnmedizinischen Fachpersonals

ADOPTED by FDI General Assembly November, 2000 in Paris, France
REVISED by FDI General Assembly September, 2015 in Bangkok, Thailand

March, 2007
Ferney-Voltaire
France

Einführung

Der Zahnarzt trägt dem Patienten gegenüber die Verantwortung für die Diagnose, Beratung über Behandlungsoptionen, Behandlung und Prävention jeglicher Erkrankungen, Störungen oder Funktionsstörungen des Mund-Kiefer-Komplexes im Einklang mit geltenden Gesetzen. Hieraus folgt, dass der Zahnarzt der einzige voll qualifizierte Facharzt für die Aufsicht über das zahnmedizinische Fachpersonal ist.

In letzter Zeit hat die Bedeutung des zahnmedizinischen Fachpersonals innerhalb des Praxisteams zugenommen, insbesondere in den Rechtssystemen, in denen das zahnmedizinische Fachpersonal unter vorgegebenen Umständen oder in bestimmten Situationen die Behandlung der Patienten direkt einleiten dürfen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Art und Intensität der Aufsicht durch den Zahnarzt als Leiter des Praxisteams klar zu stellen, und zwar durch adäquates Wissen oder Schulungsprogramme, die aktuelle Informationen mit folgenden Zielen vermitteln:

  • die wertvolle Mithilfe des zahnmedizinischen Fachpersonals zu verstärken,
  • den Effekt von Schulungs- und Vorsorgeaktivitäten zu verstärken, zu verbreiten und zu maximieren,
  • die Kosten der Mundgesundheitsversorgung zu reduzieren und die Mittel für Prävention, Diagnose und Behandlung zu erhöhen,
  • die Effizienz des zahnmedizinischen Fachpersonals zu verbessern, sodass sich der Zahnarzt auf Handlungen konzentrieren kann, bei denen höhere Anforderungen an Fertigkeiten und Wissen gestellt werden,
  • die Öffentlichkeit zu schützen.

Anwendungsbereich

Diese Stellungnahme betrifft die Rolle der Beaufsichtigung von Fachpersonal, die in Einklang mit örtlichen Vorschriften vorzunehmen ist, wobei die führende Rolle des Zahnarztes als Leiter des zahnärztlichen Teams mit voller Verantwortung für die Beaufsichtigung des Fachpersonals und Überwachung der Funktionen beibehalten werden muss.

Definitionen

Zahnarzt: Der Leiter des Praxisteams ist alleinverantwortlich für die Diagnose, Behandlung sowie die Organisation, Leitung und Überwachung. Er überwacht das Fachpersonal mit dem Ziel, den Patienten Zahnmedizin von höchster Qualität zu gewährleisten.

Zahnmedizinisches Fachpersonal: Ein Mitglied des Praxisteams, dem der Zahnarzt bestimmte Aufgaben im Rahmen der Mundgesundheitsversorgung übertragen kann. Die Funktionen, Pflichten und Aufgaben des Fachpersonals werden im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung des Landes und/oder lokalen Vorschriften geregelt.

Delegation: Wenn gesetzlich zugelassen, Übertragung spezieller Aufgaben (unter ständiger Aufsicht und Übernahme der vollen Verantwortung) durch den Zahnarzt an ein anderes, entsprechend geschultes und qualifiziertes Mitglied des Praxisteams.

Aufsicht: Die Aktivitäten einer Person beaufsichtigen, leiten oder übernehmen, um sicherzustellen, dass die Aufgaben richtig und sicher durchgeführt werden; beaufsichtigende Verantwortung.

Überwachung: Die Beobachtung, Überwachung oder Prüfung von Pflichten oder Funktionen einer zahnmedizinische Fachkraft unter der Aufsicht eines Zahnarztes; in regelmäßigen Intervallen prüfen oder testen, insbesondere im Rahmen von Vorschriften oder Kontrollen.

Überweisung: Die Weiterleitung eines Patienten zur Behandlung durch einen anderen Arzt, im Allgemeinen an einen Zahnarzt oder zahnmedizinischen Facharzt.

Grundsätze

Für die Sicherheit und optimale Behandlung der Patienten ist es notwendig, das Ausmaß und die Grenzen, die Ausbildung, das Training und die Aufgaben, die für jedes Mitglied des zahnärztlichen Teams geeignet sind, festzulegen und die Beziehung und Verantwortung des Zahnarztes als Teamleiter klar zu definieren. So wird es möglich sein, ethische und rechtliche Konflikte innerhalb eines Referenzrahmens zu vermeiden, der das Wohl der Patienten schützt und Respekt für Patienten bietet.

Stellungnahme

Der Zahnarzt ist verantwortlich:

  • Dafür zu sorgen, dass das zahnmedizinische Fachpersonal über die entsprechende Fachkompetenz, Qualifikationen, Schulung und Fähigkeiten für die Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben verfügt.
  • Die Leistung des zahnmedizinischen Fachpersonals zu beaufsichtigen und zu überwachen, um die Sicherheit der Patienten und die Qualität der erbrachten Mundversorgung für jeden Patienten zu gewährleisten.

Jedes Mitglied des zahnmedizinischen Teams ist verantwortlich:

  • Für die Ausführung ausschließlich der übertragenen Aufgaben, für die es innerhalb der zugelassenen Praxis des Landes ausreichend qualifiziert ist oder die von lokalen Gesetzen und Vorschriften anerkannt wurden.
  • Dafür, dem Zahnarzt jeden Patienten zuzuführen, dessen Zustand oder erforderliche Behandlung außerhalb ihrer Kompetenz und Ausbildung liegt.

PDF Herunterladen